Egger Kurt (G, TG):
Geschätzter Kollege Reimann, können Sie mir als Jurist bestätigen, dass bei einer Sexualstrafhandlung und einem Mord an einem Kind, die vor 35 Jahren passiert sind, jetzt gemäss geltendem Recht nur noch das Sexualstrafdelikt, nicht aber der Mord entsprechend bestraft werden kann?