Eingereichter Text

An einer Veranstaltung erklärte ein Juristin der Swisscom, dass der Bundesrat Firmen von der Versicherungsdeckung von Strahlenschäden durch Mobilfunk befreien könne, wenn deren Technologien keine Schäden verursachen können. Im Fall der Swisscom sei das geschehen.

  • Ist diese Auskunft korrekt und wenn ja, hat der Bund nur die Swisscom oder auch die anderen Mobilfunkbetreiber von der Versicherungspflicht befreit?
  • Bestehen weitere, ähnlich gelagerte Vereinbarungen des Bundes mit Mobilfunkbetreibern?

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