Eingereichter Text

Das Bundesgericht hat im Februar entschieden, dass der Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (Stenfo) für die Beiträge für Stilllegung und Entsorgung zuständig ist. Diese Aufsicht wurde als Kompensation dafür, dass alle BFE-Leute die Verwaltungskommission verlassen haben, eingeführt. Bis heute stellen die AKW-Betreiber 1/3 der Mitglieder der Kommission.

Wieso hat der Bundesrat nicht schon 2015 eine vollständig (auch von AKW-Betreibern) unabhängige Verwaltungskommission verordnet wie es die EFK vorgeschlagen hat?

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