Eingereichter Text

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 4. Juni 2020 eine Medienmitteilung mit dem Titel „WEKO öffnet Gasmarkt in der Zentralschweiz“. Sie veranlasst, die Durchleitung von Erdgas eines Drittanbieters über die Erdgasnetze der ewl Luzern und der Erdgas Zentralschweiz AG. Die WEKO greift damit in den laufenden politischen Prozess zur Gasmarktregulierung ein. Bis Mitte Februar 2020 wurde eine Vernehmlassung zu einem neuen Gasversorgungsgesetz durchgeführt. Im Vernehmlassungsentwurf ist lediglich für Endkundinnen und Endkunden mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden (MWh) das Recht auf freie Wahl des Erdgaslieferanten vorgesehen. Das Bundesamt für Energie (BFE) ist zurzeit an der Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar, ob überhaupt und allenfalls wann ein GasVG mit detaillierten Vorgaben zum Netzzugang sowie allenfalls weiteren Abwicklungskonditionen in Kraft treten wird. Bis zum Inkrafttreten einer spezialgesetzlichen Regelung könnten damit noch mehrere Jahre vergehen. Zudem ist unklar, welche inhaltlichen Vorgaben ein solches Gesetz allenfalls haben wird.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Konsequenzen hat der WEKO-Entscheid auf die Gasmarktöffnung?
  2. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass der WEKO-Entscheid zu vielen Unsicherheiten und Gerichtsverfahren führen wird?
  3. Gedenkt er das Gasversorgungsgesetz als Folge des WEKO-Entscheids gegenüber der Vernehmlassungsversion anzupassen?

Zur Interpellation