Eingereichter Text

Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a des neuen Energiegesetzes (SR 730.0) ist dahingehend anzupassen, dass auch neue Windenergieanlagen, neue Kleinwasserkraftanlagen, neue Biogasanlagen, neue Geothermieanlagen und neue Fotovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt unter klar definierten Voraussetzungen eine Einmalvergütung erhalten, ähnlich wie dies für erheblich erweiterte oder erneuerte Kleinwasserkraftanlagen ab 300 Kilowatt, für neue Kehrichtverbrennungsanlagen, neue Klärgasanlagen sowie neue Holzheizkraftwerke von regionaler Bedeutung gilt.

Voten von Kurt Egger

20. September 2021

Egger Kurt (G, TG):
Ich spreche zu meiner Minderheit bei Artikel 29a. Es geht hier um den Winterstrom. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, eine spezielle Förderung für Projekte zu sprechen, die besonders viel Winterstrom produzieren. Der Ständerat hat diesen Artikel zusätzlich eingefügt, um ein Signal zu setzen, dass die Politik in Bezug auf die Winterstromproduktion nicht weiter zuschaut, sondern auch handelt. Die Frau Bundesrätin hat im Ständerat gesagt, dass sie mit diesem Artikel gut leben kann. Das scheint mir auch durchaus vernünftig.
Wir wissen ja, dass der Strom im Winter knapp werden könnte und wir möglichst wenig Strom importieren wollen. Die Winterstromlücke ist ja aktuell ein breit diskutiertes Thema, und auch der Bundesrat hat im Mantelerlass verschiedene Massnahmen vorgesehen, um dieser Winterstromlücke zu begegnen. Um mehr Winterstrom zu produzieren, müssen wir aber in erster Linie die erneuerbaren Energien generell und rasch ausbauen. Jede zusätzliche Anlage produziert auch zusätzlichen Winterstrom. Das gilt sowohl für Fotovoltaik-, Wind-, Geothermie-, Biomasse- als auch für Wasserkraftanlagen. Für diesen generellen Ausbau der Erneuerbaren leistet der vorliegende Entwurf einen wichtigen Beitrag. Mit diesem Entwurf können wir den Strom von drei unserer kleineren AKW ersetzen – der Beitrag ist also beträchtlich.
Wenn wir jetzt zusätzlich Anlagen fördern, die einen besonders hohen Winterstromanteil haben, ist das ein zusätzlicher und auch ein gewünschter Anreiz. Es geht hier um grössere Anlagen ab 1 Megawatt. Bei Fotovoltaik sind das mehrere Tausend Quadratmeter. Es geht aber auch um Anlagen im alpinen Bereich oder bei Infrastrukturanlagen.
Der Artikel des Ständerates ist allerdings noch nicht ausgereift, er hat etwas Unschönes. Es ist völlig unverständlich, dass die Förderung nicht technologieneutral erfolgen soll. Fotovoltaik, Wind und Geothermie erhalten einen zusätzlichen Beitrag von 20 Prozent – er wird also von 60 auf 80 Prozent erhöht -, wenn der Winterstromanteil mindestens 40 Prozent beträgt.
Wasserkraftanlagen erhalten diesen bereits bei einem Winterstromanteil von 25 Prozent. Sie erhalten viel schneller einen Beitrag. Es ist ja so, dass Wasserkraftanlagen praktisch immer einen Winteranteil von mehr als 25 Prozent haben. Das bedeutet, dass Wasserkraftanlagen immer mit 80 Prozent unterstützt werden können. Demgegenüber müssen die Bedingungen zum Beispiel bei Fotovoltaikanlagen sehr gut sein, dass sie einen Winteranteil von über 40 Prozent erreichen. Für diese ungleiche Behandlung gibt es keine plausible Begründung.
Meine Minderheit will alle Technologien gleichbehandeln und beantragt, dass für alle ein Winterstromanteil von mindestens 35 Prozent gelten soll. Das ergibt für viele Anlagen einen zusätzlichen Anreiz, die Planung auf möglichst viel Winterstrom auszulegen.
Ich bitte Sie, den Artikel 29a nicht zu streichen und den Antrag meiner Minderheit anzunehmen.

 

16. Juni 2021

Egger Kurt (G, TG):
Ich spreche zu meinen drei Minderheitsanträgen in den Artikeln 26 und 36.
In Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a geht es um die Investitionsbeiträge für neue Wasserkraftanlagen, und zwar darum, ab welcher Untergrenze Beiträge bezahlt werden sollen. Die Kommissionsmehrheit will diese Grenze auf 1 Megawatt festsetzen. Ich habe mich in der Kommission für 3 Megawatt eingesetzt. Der aktuelle Antrag meiner Minderheit ist ein Kompromiss, welcher sich an der Umweltverträglichkeitsprüfung orientiert. Das heisst, es können Beiträge für Anlagen gesprochen werden, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung AB 2021 N 1373 / BO 2021 N 1373 durchführen. Diese ist strenger geregelt als das allgemeine Umweltrecht und bietet somit mehr Gewähr, dass die Anlagen umweltverträglich gebaut werden.
Wir wissen es ja: Die Kleinwasserkraftanlagen leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Stromproduktion und weisen oft ein ungünstiges Produktionsprofil hinsichtlich Winter- und Sommerstrom auf. Die nutzbaren Standorte sind in der Schweiz bereits weitestgehend erschlossen. Die weitere Erschliessung wird schwieriger und teurer. Wir sind auch der Meinung, dass Eingriffe in die kleinen Gewässer aus ökologischen Gründen problematisch sind. Deshalb sollen die Fördergelder möglichst gezielt eingesetzt werden. Das ist bei grösseren Anlagen der Fall.
Ich komme zu Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie zu Absatz 4 desselbigen Artikels. Bei den dortigen Minderheitsanträgen geht es wieder einmal ums Geld und den Einsatz der Mittel. Sowohl für die Investitionsbeiträge als auch für die Marktprämie sollen gemäss meiner Minderheit maximal 0,1 Rappen pro Kilowattstunde eingesetzt werden. Die Kommissionsmehrheit schlägt 0,2 Rappen vor, also je das Doppelte. Wo viel Geld vorhanden ist, wird es meistens auch ausgegeben. Deshalb beantrage ich bei Buchstabe b eine Kürzung.
Die grundsätzliche Zielsetzung der parlamentarischen Initiative Girod ist der Zubau von erneuerbaren Energien. Da steht die Fotovoltaik, nebst Biomasse, Wind und Geothermie, im Vordergrund. Das heisst, wir müssen die Anpassungen am Gesetz möglichst so vornehmen, dass auch die neuen Energien von den Unterstützungen profitieren. Das zeigt übrigens auch ein BFE-Bericht zu den Förderkosten, aus dem hervorgeht, dass die Fotovoltaik, bezogen auf die Kosten, eindeutig am meisten Wirkung entfaltet. Mit anderen Worten: Die Mittel sollen dort konzentriert werden.
Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b betrifft die Investitionsbeiträge. Ich bin der Meinung, 0,1 Rappen reichen heute wie auch in den nächsten Jahren aus. Bei der Wasserkraft gibt es nur wenige grosse Projekte, die in den nächsten Jahren baureif sind, folglich sollte der Fokus der Förderung auf dem Erhalt und Ausbau der bestehenden Grosswasserkraft liegen. Bei den Erneuerungen und Erweiterungen gibt es auch schneller baureife Projekte.
Ich komme zur Marktprämie: Die Marktprämie ist eigentlich ein Instrument, das nicht so richtig in die Förderlandschaft passt, weil sie im Grundsatz nichts zum Zubau weiterer Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien beiträgt. Auch das BFE hat bereits vor zwei Jahren in einem Bericht aufgezeigt, dass die Marktprämie eigentlich gar nicht nötig wäre. Zum einen ist nur die Hälfte der Wasserkraft dem Markt ausgesetzt, und zum andern zeigt die Entwicklung, dass in den letzten drei Jahren weniger als 100 Millionen Franken ausbezahlt wurden. Die 0,1 Rappen reichen also aus; auch für die Zukunft wären mehr als 0,1 Rappen unnötige Reserven.
Bei den Minderheitsanträgen zu den Buchstaben b und c ist jeweils der zweite Satz wichtig: Die Mittel, die nicht gebraucht werden, können für andere Technologien eingesetzt werden. Dafür schlage ich hier bei meinen Minderheitsanträgen Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe d vor, der dann tatsächlich wieder die Fotovoltaik, die Wasserkraft, die Biomasse usw. umfasst. Es geht auch hier wieder darum, möglichst einen grossen Zubau zu erreichen.
Ich möchte Sie bitten, die Minderheiten zu unterstützen.

Zum Votum

 

Wir sind grundsätzlich für die Wasserkraft. Sie ist einer der Grundpfeiler unserer Stromversorgung. Wir möchten aber die Mittel dort investieren, wo sie erstens am wirkungsvollsten sind und zweitens möglichst wenig ökologischen Schaden anrichten. Deshalb wehren wir uns gegen kleinere Wasserkraftanlagen, mit welchen die letzten Gewässer auch noch verbaut würden. Sie haben aber an meinen Minderheitsanträgen gesehen, dass wir sogar für die Marktprämie sind, für einen kleinen Beitrag.

Zum Votum