Eingereichter Text

Bei den vorgezogenen Entsorgungsgebühren für Batterien gelten unterschiedliche Ansätze je nach Technologie. Für Salzwasserbatterien liegt diese gemäss Verordnung des UVEK über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühren für Batterien bei Franken 1,90 und damit höher als für Lithium-Batterien (Fr. 1,60) – und zwar pro Kilogramm Gewicht.

Salzwasserbatterien sind pro speicherbare Energiemenge deutlich schwerer als Lithiumbatterien, was den Unterschied noch verstärkt. Aus einer Umweltlogik erscheint eine Umkehrung dieser Verhältnisse sinnvoll, werden doch Salzwasserbatterien als umweltfreundliche Alternative angepriesen. Mit dieser Gebührensetzung werden ökologisch ganz falsche Anreize gesetzt, was gemäss verschiedenen Anbietern dieser innovativen Technologie ein Nachteil beim Verkauf darstellt.

Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Was ist der Grund für die Differenz?

2. Weshalb wird den ökologischen Vorteilen von Salzwasserbatterien bei der vorgezogener Entsorgungsgebühr keine Rechnung getragen?

3. Ist eine Überarbeitung dieser Gebühren vorgesehen? Wenn ja, wann? Welche Änderung schlägt das UVEK vor?

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