Eingereichter Text

Ab dem 1. Juni 2021 können Schweizer Herkunftsnachweise CH-HKN nicht mehr im Europäischen Wirtschaftsraum EWR gehandelt werden. Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Hat der Bundesrat die Vor- und Nachteile für den Schweizer Strommarkt evaluiert und wenn ja, was sind die zusammenfassenden Ergebnisse?

2. Welche Risiken sieht er in Bezug auf eine Sperrung von EWR-HKN auf dem Schweizer Markt hinsichtlich des Rahmenabkommens und ganz allgemein der diplomatischen Beziehung zur EU?

4. Wie beurteilt er die potenzielle Kostenentwicklung der CH-HKN, wenn es keine EWR-HKN mehr gibt?

3. Ist eine Sperrung der EWR-HKN auf dem Schweizer Markt realistisch, welche Voraussetzungen wären dafür notwendig und mit welcher Zeitdauer ist für eine solche Anpassung zu rechnen?

Begründung

Die Schweiz handelt seit 2002 mit Stromzertifikaten und war am Aufbau der Rahmenbedingungen und des Europäischen Handelssystems massgeblich beteiligt. Per Mitte 2021 dürfen nun Schweizer Herkunftsnachweise (CH-HKN) nicht mehr in den Europäischen Wirtschaftsraum EWR verkauft werden, umgekehrt dürfen aber die europäischen Stromzertifikate (EWR-HKN) weiterhin in der Schweiz gehandelt werden. Dies führt zu einer potenziellen Flutung des Schweizer HKN-Marktes und damit zu sinkenden Preisen für die hiesigen Produzierenden, da bspw. Wasserkraft aus Norwegen günstiger als Wasserkraft aus den Schweizer Alpen ist. So importierten die Schweizer EVUs gemäss BFE bereits jetzt rund einen Viertel der HKN aus dem Ausland (energeiaplus, Juni 2020).

In Bezug auf die erneuerbaren Energien sind HKN wichtig, weil sie einen Handel des ökologischen Mehrwertes ermöglichen und damit auch eine Einnahmequelle für Produzierende von Ökostrom bilden. In manchen Fällen führt der Verkauf der HKN zu einer angemessenen Amortisationsdauer neuer Produktionsanlagen, was zu höherer Investitionssicherheit führt. Doch der Handel mit den HKN funktioniert nicht einwandfrei. In der Regel übersteigt das Angebot die Nachfrage. Mit einer einseitigen Öffnung des HKN-Handels für den EWR wird sich diese Problematik noch akzentuieren.

Wenn EWR-HKN in der Schweiz gehandelt werden dürfen, umgekehrt CH-HKN aber nicht im EWR, werden nicht nur ungleichlange Spiesse geschaffen, sondern auch der von allen gewünschte und notwendige Umbau der Energieversorgung gehemmt und die Schweizer Ökostromproduktion unnötig geschwächt.

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